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[2019-12-31] Warnung vor falschen Erb- Versprechungen

Verfasst: 31.12.2019 19:03:31
von Cautus esto
Liebe Leserinnen und Leser,

in relativ vielen Varianten sind E-Mails im Umlauf, die falsche Versprechungen prophezeien. Ein Auszug nur eines Beispiels finden Sie weiter unten.

Bezeichnend für solche E-Mails sind, dass die jeweiligen Absender anonym bleiben. Auch der Name des "Rechtsanwaltes" ist recht zweifelhaft. Ein seriöser Rechtsanwalt würde solche zweifelhaften E-Mails niemals versenden.

In einigen E-Mails werden große Summen Geld versprochen, die angeblich nur darauf warten, auf das Konto des Empfängers überwiesen zu werden. Dazu soll der Empfänger Kontakt zu dem Versender aufnehmen.

Es gibt viele Varianten solcher Betrugsversuche, denn Geld wird grundsätzlich niemals überwiesen. Vielmehr kann es sein, dass der "Gewinner" dieses Geldes im weiteren Kommunikationsverlauf aufgefordert wird, bestimmte Gebühren zu entrichten, damit das Geld überwiesen werden kann. Entrichtet sie oder er diese Gebühren, werden fiktive weitere Gebühren fällig. Oder vom Absender hört man einfach nichts mehr. Die Gebühren wurden dann bezahlt, doch das versprochene Geld bleibt aus.

Ich warne daher grundsätzlich davor, auf solche E-Mail – Versprechungen einzugehen. Ignorieren Sie diese E-Mails und antworten niemals darauf.

Solch ähnliche Betrugsversuche oder Fälle sind sogar schon in Sendungen wie "Aktenzeichen XY ungelöst" aufgetreten erörtert worden!

Euer Cautus esto.

Ein Beispielauszug aus solch einer E-Mail:



Guten Tag
Ich habe Sie über dieses Medium bezüglich einer Erbschaft kontaktiert, die von meinem verstorbenen Kunden hinterlassen wurde, der denselben Nachnamen wie Sie trägt, und ich möchte, dass Sie als Angehöriger auftreten, damit dieser Fonds, der bei einer Bank in meinem Land hinterlegt wurde, freigegeben wird und an Sie als nächsten Angehörigen übertragen. Ich werde Ihnen alle juristischen Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die Sie benötigen, um diesen Fonds erfolgreich in Anspruch zu nehmen. Diese Transaktion ist vertraulich und Sie sollten sie geheim halten, bis der Geldbetrag auf ein Bankkonto Ihrer Wahl als nächste Angehörige überwiesen wurde. Ich werde Ihnen weitere Informationen geben, sobald ich Ihre Antwort erhalten habe.


Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Frank